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Allgemeine Anlieferbedingungen für Lieferungen an die vanVerden unlimited GmbH

Stand 09.11.2022

1. ANLIEFERUNGSORT

  • Die Anlieferung muss – unter Vorbehalt kurzfristiger Änderungen – an den in der Bestellung genannten Lieferort erfolgen

2. ANLIEFERUNGSZEIT

  • Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:00 Uhr

  • Freitag 07:30 - 13:00 Uhr

3. LIEFERBEDINGUNG

  • Alle Lieferungen an unser Unternehmen haben unter der in der Bestellung genannten Lieferbedingung zu erfolgen

4. LIEFERSCHEIN

  • Jeder Anlieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der mindestens folgende Angaben enthält: Bestellnummer, Identnummer, Artikelbezeichnung, Menge, Charge (falls vorhanden), Index (falls vorhanden), Verpackungseinheit, Lieferscheinnummer und -datum, Abladestelle, Spediteur, Verfallsdatum (falls existent), Palettenanzahl

5. PALETTENHANDLING

  • Je Palette ist nur eine Identnummer, eine Charge (falls vorhanden), ein Index (falls vorhanden) und eine Verpackungseinheit zu liefern

  • Anbrüche sind gut sichtbar zu kennzeichnen und oben auf die Palette zu stellen

  • Europaletten sind zu verwenden (siehe Punkt 6)

  • Es ist sicherzustellen, dass das Gut mit Hilfe von Flurförderfahrzeugen problemlos entladen werden kann

6. VERPACKUNGSEINHEIT UND BESCHRIFTUNG

  • Die in der Bestellung vorgegebene Verpackungseinheit ist einzuhalten; eventuelle Abweichungen sind mit dem Leiter Einkauf abzusprechen

  • Jeder Umkarton muss gut sichtbar mit folgenden Angaben zum Inhalt beschriftet sein: Identnummer, Artikelbezeichnung, Menge, Charge (falls vorhanden), Index (falls vorhanden), Verpackungseinheit

7. PALETTENART, -ABMESSUNGEN UND -TAUSCH

  • Lieferungen müssen auf neuen, hellen, genormten Europaletten (Stempel „EUR“ auf Mittelfuß der Längsseite) gemäß DIN 15146 (Maß: 0,8 m x 1,20m), die der International Plant Protection Convention (IPPC)* entsprechen, erfolgen

  • Die maximale Palettenhöhe (inkl. Palette) darf 1,35 m nicht überschreiten

  • Max. Gewicht / Palette: 600 kg

  • Palettenladung muss mind. 1 cm von der Palettenkante zurückstehen

  • Palettentausch wird nur für Lieferungen von Paletten mit oben genannten Eigenschaften garantiert

  • Die Ware darf nicht über den Palettenrand hinausragen

* Bestandteile dieser Vorschrift:
a) Holz muss frei von Rinde und Insektenbefall sein
b) Holz muss einer Hitzebehandlung unterzogen werden und dabei mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von 56°C erreichen
c) Holz muss mit einem Kürzel für das Behandlungsverfahren, einem Code für das Herkunftsland und den überwachenden Pflanzenschutzdienst sowie einer Registriernummer des Behandlungs- und Verpackungsbetriebes gekennzeichnet sein
d) Holz muss an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einer symbolisierten Ähre mit den Buchstaben IPPC gekennzeichnet sein

8. TRANSPORTSCHUTZ UND -SICHERUNG

  • Die Ware ist vor Verschmutzung und Beschädigung entsprechend zu schützen und für den Transport zu sichern (z.B. mittels Gurten, Stretch-, Schrumpffolie, etc.)

  • Transportschäden, die aufgrund unzureichender Verpackung und Sicherung auftreten, gehen zu Lasten des Versenders

9. LIEFERANKÜNDIGUNGEN

  • Geplante Anlieferungen, die von den in der Auftragsbestätigung genannten Lieferterminen abweichen, sind dem Leiter Einkauf mindestens einen Tag im voraus per Telefon (0151/15706136) oder per E-Mail (c.weckesser@vanverden.team) anzukündigen

10. LIEFERUNG VON DRUCKMITTELN

  • Bei Anlieferung von Druckmitteln sind der Lieferung mindestens folgende Stichproben
    - Teillieferung 8 Stück, jede weitere Teillieferung 3 Stück

Bei Nichtbeachtung dieser Anlieferbedingungen behält sich die vanVerden unlimited GmbH vor, entstehenden Mehraufwand an den Lieferanten zu belasten oder die Annahme der Lieferung zu verweigern.

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