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Allgemeine Anlieferbedingungen für Lieferungen an die vanVerden unlimited GmbH
Stand 09.11.2022
1. ANLIEFERUNGSORT
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Die Anlieferung muss – unter Vorbehalt kurzfristiger Änderungen – an den in der Bestellung genannten Lieferort erfolgen
2. ANLIEFERUNGSZEIT
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Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:00 Uhr
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Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
3. LIEFERBEDINGUNG
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Alle Lieferungen an unser Unternehmen haben unter der in der Bestellung genannten Lieferbedingung zu erfolgen
4. LIEFERSCHEIN
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Jeder Anlieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der mindestens folgende Angaben enthält: Bestellnummer, Identnummer, Artikelbezeichnung, Menge, Charge (falls vorhanden), Index (falls vorhanden), Verpackungseinheit, Lieferscheinnummer und -datum, Abladestelle, Spediteur, Verfallsdatum (falls existent), Palettenanzahl
5. PALETTENHANDLING
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Je Palette ist nur eine Identnummer, eine Charge (falls vorhanden), ein Index (falls vorhanden) und eine Verpackungseinheit zu liefern
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Anbrüche sind gut sichtbar zu kennzeichnen und oben auf die Palette zu stellen
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Europaletten sind zu verwenden (siehe Punkt 6)
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Es ist sicherzustellen, dass das Gut mit Hilfe von Flurförderfahrzeugen problemlos entladen werden kann
6. VERPACKUNGSEINHEIT UND BESCHRIFTUNG
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Die in der Bestellung vorgegebene Verpackungseinheit ist einzuhalten; eventuelle Abweichungen sind mit dem Leiter Einkauf abzusprechen
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Jeder Umkarton muss gut sichtbar mit folgenden Angaben zum Inhalt beschriftet sein: Identnummer, Artikelbezeichnung, Menge, Charge (falls vorhanden), Index (falls vorhanden), Verpackungseinheit
7. PALETTENART, -ABMESSUNGEN UND -TAUSCH
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Lieferungen müssen auf neuen, hellen, genormten Europaletten (Stempel „EUR“ auf Mittelfuß der Längsseite) gemäß DIN 15146 (Maß: 0,8 m x 1,20m), die der International Plant Protection Convention (IPPC)* entsprechen, erfolgen
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Die maximale Palettenhöhe (inkl. Palette) darf 1,35 m nicht überschreiten
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Max. Gewicht / Palette: 600 kg
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Palettenladung muss mind. 1 cm von der Palettenkante zurückstehen
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Palettentausch wird nur für Lieferungen von Paletten mit oben genannten Eigenschaften garantiert
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Die Ware darf nicht über den Palettenrand hinausragen
* Bestandteile dieser Vorschrift:
a) Holz muss frei von Rinde und Insektenbefall sein
b) Holz muss einer Hitzebehandlung unterzogen werden und dabei mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von 56°C erreichen
c) Holz muss mit einem Kürzel für das Behandlungsverfahren, einem Code für das Herkunftsland und den überwachenden Pflanzenschutzdienst sowie einer Registriernummer des Behandlungs- und Verpackungsbetriebes gekennzeichnet sein
d) Holz muss an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einer symbolisierten Ähre mit den Buchstaben IPPC gekennzeichnet sein
8. TRANSPORTSCHUTZ UND -SICHERUNG
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Die Ware ist vor Verschmutzung und Beschädigung entsprechend zu schützen und für den Transport zu sichern (z.B. mittels Gurten, Stretch-, Schrumpffolie, etc.)
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Transportschäden, die aufgrund unzureichender Verpackung und Sicherung auftreten, gehen zu Lasten des Versenders
9. LIEFERANKÜNDIGUNGEN
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Geplante Anlieferungen, die von den in der Auftragsbestätigung genannten Lieferterminen abweichen, sind dem Leiter Einkauf mindestens einen Tag im voraus per Telefon (0151/15706136) oder per E-Mail (c.weckesser@vanverden.team) anzukündigen
10. LIEFERUNG VON DRUCKMITTELN
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Bei Anlieferung von Druckmitteln sind der Lieferung mindestens folgende Stichproben
- Teillieferung 8 Stück, jede weitere Teillieferung 3 Stück
Bei Nichtbeachtung dieser Anlieferbedingungen behält sich die vanVerden unlimited GmbH vor, entstehenden Mehraufwand an den Lieferanten zu belasten oder die Annahme der Lieferung zu verweigern.
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